DAALA Hamburg rund um Datenschutz und Messbarkeit
Am 07.11.2017 fand in in Hamburg wieder der DAALA (Digital Analytics Association Late Afternoon) statt. Dieses Mal verschlug es uns in die Golf Lounge, die schon oft die erste Wahl bei diesen Events gewesen ist. In meinem Artikel möchte ich euch einen kleinen Einblick in die Inhalte und den Event an sich geben.
Auch diese Mal wurde die Location mit über 70 Teilnehmern wirklich gut besucht. Mich persönlich macht es sehr glücklich, dass die Resonanz so überwältigend ist. Über drei Jahre durfte ich den DAALA selbst organisieren. Und es ist schön zu sehen, dass die Moderatoren, Friederike Sinner und Ron Lüth, alles so wunderbar im Griff haben 🙂
Als Sponsor konnte der Veranstalter, der Digital Analytics Association e. V. dieses mal die Digital Marketing Agentur EPROFESSIONAL gewinnen. Zum Rahmenprogramm des Events zählten dieses Mal zwei Impulsvorträge. Ein Vortrag wurde von Rechtsanwalt Jens Thurn zum Thema Datenschutzgrundverordnung gehalten, die im Mai 2018 in Kraft tritt. Der Andere Vortrag kam direkt vom Sponsor EPROFESSIONAL. Auch ihr Vortrag zum Thema „track the untrackable“ fand großen Anklang.
Vortrag 1: EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO & E-Privacy-Verordnung
Nach einer kurzen Begrüßung durch den Sponsor stieg Jens Thurn auch direkt ins Thema ein. Sein Schwerpunkt lag darin, einen Überblick über die aktuell verlässlichen Änderungen zu geben, die im Rahmen der Neuordnung des Datenschutzes auf uns zukommen.
Tatsächlich sei die DSGVO bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten, aber werde erst anwendbar ab dem 25. Mai 2018. So lange haben die Unternehmen Zeit, die notwendigen Änderungen umzusetzen. Ziel sei ein einheitliches Datenschutzrecht in Europa, jedoch werde es Ausnahmeregelungen in einzelnen Ländern geben.
Sobald Streitfälle gerichtlich geregelt werden müssen, sei die Datenschutzgrundverordnung direkt durch die nationalen Gerichte der Mitgliedsstaaten anzuwenden. Im Rahmen von sog. Öffnungsklausel habe der nationale Gesetzgeber jedoch ein Wort mitzureden, im sogenannten BDSG neu.
Die Anwendungsbereiche für seien im Artikel 4 DSGVO definiert. Es gehe sowohl um die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, als auch um nicht automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sofern die Daten in Dateiform abgespeichert werden.
Definition Personenbezogene Daten: „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen;
Als identifizierbar werde eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden könne. Hierbei seien ausdrücklich Zuordnungen zu einer Kennung (Name, Kundennummer, Online-Kennung, etc.) zu nennen.
Bei der Frage, wo die Verordnung gelte, seien die Regelungen zum Niederlassungsprinzip und zum Marktortprinzip zu nennen.
Beim Niederlassungsprinzip handle es sich um die Situation, dass die eines Unternehmens innerhalb der EU, die Datenverarbeitung jedoch ausserhalb der EU stattfinde. Beim Marktortprinzip hingegen drehe es sich um Unternehmen, die außerhalb der EU ihre Niederlassung haben, jedoch Waren und Dienstleistungen Bürgern innerhalb der EU angeboten werden.
Grundsätzliche Anforderungen an eine Datenverarbeitung seien nach Artikel 5 DSGVO:
Von der DSGVO ist die E-Privacy-Verordnung abzugrenzen, die sich mir Regelungen zum Tracking in den Bereichen des Cookie-Trackings bewege. Diese seien mit der DSGVO nicht abgedeckt. Die E-Privacy-Verordnung sollte eigentlich gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten, jedoch sei sie noch im Entwurfsstadium. Wann diese wirksam werde, sei noch nicht abschließend geklärt.
Vortrag 2: Track the untrackable
Direkt im Anschluss startete Ralph Keser von EPROFESSIONAL mit seinem Vortrag zum Thema „Track the untrackable“. Hinter diesem Thema verbarg sich ein sehr spannender Vortrag um AdBlocker und wie man dennoch von diesen Usern ein paar Infos in Google Analytics erfassen kann.
Einleitend erklärte Ralph, dass die Differenz zwischen Tracking-Tool und Warenwirtschaftssystem derzeit immer noch bei ca. 12 – 13% im Durchschnitt läge. Dieses habe unterschiedlichste Gründe, wie zum Beispiel die unterschiedlichen Messmethoden der Datenquellen. Auch die von EPROFESSIONAL selbst entwickelten Lösungen werden häufig durch AdBlocker unterdrückt.
AdBlocker werden hauptsächlich auf Desktop-Rechnern/Laptops ausgesteuert, so Ralph. Perspektivisch werden wir aber immer weniger messen können, vor allem, da AdBlocker zukünftig stärker auf mobilen Endgeräten installiert würden. Das stünde gegensätzlich zum eigentlichen Trend in der Wirtschaft, immer mehr Informationen messen zu wollen.
Nach der Einleitung kam Ralph Keser beim Hauptteil seines Vortrages auf einen Lösungsvorschlag zu sprechen, wie Informationen zum Besucher erfasst werden können, obwohl ein AdBlocker aktiviert sei.
Für das sogenannte Server-Side Tracking 2.0 mit Google Analytics benötige man folgende Zutaten:
Mit Hilfe eines Skriptes im Browser könne erkannt werden, ob ein Tracking via Google Analytics initialisiert wurde. Wenn das Tracking geblockt werde, könne über ein zusätzliches Script im Client ein serverseitiges Tracking ausgesteuert werden. So könne für Google Analytics ein Hit via Measurement Protocol serverseitig mit Informationen versendet werden. Diese Aufrufe können unterschiedliche Informationen beinhalten, wie zum Beispiel Session-Ids, Seitenaufrufe, Events, und weiteren Details.
Nach der Theorie zeigte uns Ralph am lebenden Objekt (einer selbst erstellten Testseite), wie das System funktioniert. Schon beeindruckend, was alles mit dem Measurement Protocol angestellt werden kann 🙂
Am Ende bleibt der wunderbare Eindruck
Im Anschluss an die Vorträge konnten wir uns noch bei Softdrinks, Bier und etwas zu Essen austauschen. Und wieder einmal wurden wir als letzte aus dem Club gekehrt. Was bleibt ist ein tolles Event mit spannenden Menschen. Der Austausch ist das, was die Digital Analytics Association ausmacht. Teilnehmer aus allen möglichen Bereichen treffen sich, tauschen sich aus und erhalten spannende Einblicke in die Welt der digitalen Geschäftsmodelle, die uns alle bewegen.
Wer mehr über die Digital Analytics Association erfahren möchte, dem sei die Homepage www.digital-analytics-association.de wärmstens empfohlen!